Schneebeseitigung mieten (15 Inserate)

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Schneebeseitigung

Oftmals kann es buchstäblich über Nacht passieren, dass der Winter Einzug hält und Straßen und Fußwege unpassierbar geworden sind. Viele Straßen und Wege liegen im Vollanschluss der städtischen Straßenreinigung und werden somit von öffentlicher Hand geräumt und gestreut. Doch sehr häufig sind die Vermieter selbst in der Pflicht, für den Winterdienst zu sorgen. Wird dies versäumt und es kommt zu Unfällen, hat der Verantwortliche bei nachgewiesener Vernachlässigung der Räum- und Streupflicht teils mit erheblichen Folgen und Auflagen zu rechnen. Ist man selbst nicht in der Lage, den Schnee von seinem Grundstück zu räumen, ist eine Schneebeseitigung zu mieten der richtige Weg.

Dem Schnee den Kampf ansagen – was eine Schneebeseitigung beinhaltet

Nimmt man den Begriff Schneebeseitigung wörtlich, dann würde eine Schneebeseitigung mieten beinhalten, dass jeglicher Schnee komplett zu entfernen ist. In der Praxis ist dies nicht durchführbar, denn kein Winterdienst wird Straßen und Fußwege komplett trocken und schneefrei halten können. Die Schneeräumung kann mit verschiedenen Hilfsmitteln geschehen. Die ersten lockeren Flocken kann man meist noch selbstständig mit einem Besen entfernen. Ist mehr Schnee gefallen und gilt es, größere Flächen zu beräumen, dann sind Schneeschaufel oder Schneeschieber die geeigneten Werkzeuge für eine manuelle Schneebeseitigung. Bei größeren Flächen stoßen Schneeschieber & Co. schnell an ihre Grenzen und es wird auf eine maschinelle Schneeräumung mittels Schneepflügen oder Schneefräsen zurückgegriffen. Aufgetürmte Schneewälle können zudem mit Seitenschneeschleudern im Gelände verteilt werden. Ist dies nicht möglich, wird der Schnee auf LKW verladen und abtransportiert.

Die Schneebeseitigung hat Priorität

Schon mancher Langschläfer hat seine Räum- und Streupflicht vernachlässigt, denn die größten Schneemassen fallen meist über Nacht und treffen am Morgen ahnungslose Autofahrer und Passanten. Der Winterdienst muss früh auf den Beinen sein. Auch für den Privatmann heißt es: raus aus den Federn, denn in vielen Ortschaften ist vorgeschrieben, dass die Gehwege bereits morgens um sieben Uhr von Schnee und Eis befreit sein müssen. Wer dies nicht absichern kann, tut gut daran, eine Schneebeseitigung zu mieten. Die Räum- und Streupflicht kennt kein Wochenende und keine Feiertage. Hauseigentümer sind rund um die Uhr in die Pflicht genommen und auch an Sonn- oder Feiertagen hat die Schneeräumung bis spätestens acht Uhr morgens zu erfolgen. Eine professionelle Schneebeseitigung lässt die Hauseigentümer und Vermieter nicht nur länger schlafen sondern auch ruhiger leben.