Sumo Anzüge, Gladiatoren Kampf Eventmodul

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149,00 €
pro Tag

Sumo-Ringen mieten & vermieten - Sumo Anzüge, Gladiatoren Kampf Eventmodul in Essen
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Beschreibung

Sumoanzüge für Ihr Event
Grundfläche 3m x 3m
Sumoanzüge für Erwachsene und Kinder
Incl. Handschuhe und Mütze



Geburtstag, Hochzeit, Firmenfeier oder etwas anderes zu feiern wir bieten Ihnen selbstverständlich mehr?

-Airdome
-Glücksrad
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-Kinderbasteln
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Das Maximum an Spaß für Kindergeburtstage, Sommerfeste, Firmenevents, Vereinsveranstaltungen, Geburtstage, Jubiläum, Party, Hochzeit, Mitarbeiterfeste, Tag der offenen Tür, Ausstellungen und Messen und viele andere Anlässe. Wir sorgen für das Maximum an Spaß mit einem unserer geschulten Animateure.
Auch optimal geeignet in Verbindung mit unseren weiteren Eventmodulen.
Bieten Sie Ihren Kunden und Gästen das Besondere und heben Sie sich und Ihre Veranstaltung so positiv von der Masse ab!
Spiel – Spaß – Action, Attraktionen, Aktionen, Kinderprogramme, Promotionspiele und vieles mehr – und das für jede Veranstaltungsgröße und für jedes Budget – vom kleinen Vereinsfest bis zur großen Betriebsveranstaltung, von der Privatparty bis zum Stadtfest.
Bei uns erhalten Sie alles von EINEM kompetenten Partner: Riesige Auswahl, Fachmännische Beratung, Top gepflegte und meist neuwertige Geräte, motiviertes Personal, perfekten Service und faire Preise.
Bitte beachten Sie die weiteren Angebote aus unserer großen Auswahl an Geräten und Aktionen! Bei Buchung mehrerer Module sind oft Paketpreise mit hohen Preisnachlässen möglich.
Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot – Programm nach Maß für Ihre Veranstaltung.

Unser Ziel ist das perfekte Gelingen Ihrer Veranstaltung, egal ob unter freiem Himmel oder Indoor. Wir sorgen für Spaß, gute Laune und pädagogisch wertvoller Unterhaltung.

Alle unsere Angebote sind tageweise miet- oder buchbar.
Wir bieten Ihnen Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit und nicht zuletzt faire Preise für alle unsere Angebote.

Wir freuen uns, wenn wir auch ihr Fest zu einem Highlight gestalten dürfen!!
 

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Mietbedingungen

§ 1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche auch zukünftigen Verträge, die mit Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR , Bruchstrasse 30, 45327 Essen geschlossen werden.  

§ 2 Reservierung / Bindung an den Vertrag Wird zwischen dem Auftraggeber und Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR ein Vertrag geschlossen, so kann der Auftraggeber hiervon auch dann nicht zurücktreten, wenn die Veranstaltung aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, abgesagt werden sollte bzw. werden muß. Sollte die Absage so zeitig erfolgen, daß es möglich ist, eine Ersatzveranstaltung für den entsprechenden Zeitraum noch durchführen zu können, so reduziert sich der von dem Auftraggeber an Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR zu zahlende Betrag um die Vertragssumme, welche die Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR mit dem Ersatz für Auftraggeber, aushandeln konnte.  

§ 3 Haftung Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR/ Betriebsgefahr Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR übernimmt keine Haftung für die von den zur Verfügung gestellten Gegenstände ausgehende Betriebsgefahr. Sollte der Vertrag von Seiten der Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR nicht eingehalten werden können, weil sie unverschuldet an der Durchführung gehindert worden ist, so haftet Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR nicht für Ausfallschäden oder sonstige Folgeschäden, die dem Auftraggeber entstehen. Gleiches gilt für leicht pflichtwidriges Verhalten der Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR Veranstaltungsservice. Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR haftet grundsätzlich nicht für Mangelfolgeschäden. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen werden kann, bleibt die Haftung begrenzt auf den Vertragswert, also den Preis, den der Auftraggeber für die Durchführung der Veranstaltung an Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR zu zahlen hat.  

§ 4 Ergänzung Ergänzend geltend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR

Mietbedingungen  

§ 1 Zustand, Obhutspflichten  

1. Alle gemieteten Geräte werden in gutem, betriebssicherem Zustand übergeben. Der Mieter sollte beim Empfang den einwandfreien Zustand der Eventmodule prüfen. Hält er diesen nicht für vertragsgerecht, muß er dies sofort dem Vermieter anzeigen. Reklamationen, die erst nach Benutzung der Eventmodule gemeldet werden, kann der Vermieter nicht anerkennen.

2. Der Mieter muß dafür sorgen, daß die Mietgegenstände in einwandfreiem Zustand bleiben. Er muß deshalb das Mietobjekt sorgfältig aufbewahren und vor Witterung und Diebstahl schützen, unsachgemäße Behandlung, Verschmutzung usw. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten, wie Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten etc. Der Mieter haftet für das gemietete Material zu Neuwert.  

§ 2 Reparatur, Schadensersatz und Weitervermietung  

1. Weil der Vermieter bei Weitervermietung an andere Mieter die Gegenstände in gutem, betriebssicherem Zustand übergeben will und muß, möchte er etwaige Schäden selbst reparieren bzw. von ihm bekannten Fachleuten in Ordnung bringen lassen. Die Mieter  

dürfen deshalb ohne Zustimmung des Vermieters beschädigte Eventmodule weder selbst noch mit Hilfe von Dritten öffnen oder reparieren. Sie müssen dem Vermieter die Kosten der Reparatur oder der Neuanschaffung aber ersetzen.

2. Verloren gegangene oder unbrauchbar gewordene Gegenstände muß der Mieter dem Vermieter sofort nach Beendigung der Mietzeit zum Neupreis ersetzen.  

3. Mietobjekte dürfen nicht an Dritte weitervermietet oder verliehen werden. Weiterhin dürfen die vermieteten Gegenstände nur zu dem vereinbarten Zweck verwendet werden. AGB`s Allgemeine Geschäftsbedingungen Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR.

4. Die Mieter haben die Eventmodule sauber und in dem Zustand (z.B. verpackt) zurückzugeben, wie sie in Empfang genommen wurden, ansonsten kann der Vermieter Schadensersatz geltend machen. Bei Verschmutzung der Eventmodule werden Reinigungskosten berechnet.  

§ 3 Vorzeitige Rückgabe, Überschreitung der Mietzeit  

1. Gibt der Mieter die Eventmodule vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, behält der Vermieter den Anspruch auf die Miete auch für die restliche Mietzeit. Der Mieter kann bereits gezahlte anteilige Miete nicht zurückverlangen.

2. Überschreitet der Mieter die Mietzeit haftet er für den daraus entstandenen Schaden in vollem Umfang. Als Mietzeitüberschreitung gilt auch die Zeit, die erforderlich ist, um Schäden zu reparieren bzw., Eventmodule wiederzubeschaffen, wenn diese Maßnahmen durch ein Verschulden des Mieters erforderlich wurden. Dies gilt auch für die zur Reinigung verschmutzter Eventmodule notwendige Zeit. Der Vermieter kann seinen Schaden pauschal berechnen, und zwar - bei tageweiser Vermietung mit 20% des Tagesmietpreises bei bis zu zweistündiger Verspätung, 50% des Tagesmietpreises bei bis zu fünfstündiger Verspätung und mit dem vollen Tagesmietpreis bei mehr als fünfstündiger Verspätung. Wird die Mietsache mehr als einen Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben, kann für jeden angefangenen Tag der volle Tagessatz berechnet werden. Durch verspätete Rückgabe oder Beschädigung der Eventmodule die durch den Mieter entstanden sind, haftet der Mieter im vollen Umfang gegenüber dem Vermieter, sprich Nutzungsausfall für die darauffolgende Tage.  

3. Der Vermieter darf einen darüber hinausgehenden Schadensersatz verlangen, muß dann aber den Schaden konkret nachweisen. Der Mieter braucht nur einen geringeren Schadensersatz zu leisten, wenn er nachweisen kann, daß dem Vermieter ein Schaden nicht in der verlangten Höhe entstanden ist.  

§ 4 Haftung des Vermieters, Betriebsgefahr Der Vermieter nimmt keine Haftung für die vom vermieteten Gegenstand ausgehende Betriebsgefahr und für eventuelle Schäden, die durch den Ausfall des Mietobjektes entstehen. Er weist den Mieter darauf hin, daß er selbst für etwaige Vorsichtsmaßnahmen sorgen muß. Dies gilt besonderes für elektrische Geräte. Diese dürfen bei Feuchtigkeit nicht betrieben werden. Vom Mieter muß eine Aufsichtsperson pro Eventmodul bzw. Bedienungspersonal gestellt werden, solange der Mietgegenstand in Betrieb ist. Sollte der Vermieter unabhängig vom vorigen Haftungsausschluß dennoch in die Haftung gelangen, so haftet er nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig / grob pflichtwidrig verursachte Schäden. Für Mangelfolgeschäden wird nicht gehaftet. Die Haftungssumme beschränkt sich maximal auf den Mietwert.  

§ 5 Benutzerordnung Für jedes geliehene Eventmodul gilt die Betriebsanleitung. Diese beinhaltet die Regel für Auf- und Abbau der Eventmodule sowie die Betreuung dieser während der Inbetriebnahme. Diese ist unbedingt einzuhalten!  

§ 6 Ausweis, Kaution, Mietzahlung Bei Aushändigung der gemieteten Eventmodule muß der Mieter sich ausweisen und eine Kaution in angemessener Höhe hinterlegen (nach Absprache). Die Kaution wird erstattet, wenn die Mietsache pünktlich und in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben wird. Ansonsten kann eine Berechnung mit einem etwaigen Schadensersatzanspruch erfolgen. 

Standort

45327 Essen
Anreise im Umkreis von 100 km möglich
Lieferung im Umkreis von 100 km möglich

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Vermieter

Oliver Bartoszek
(gewerblicher Vermieter)



Inserats-Nummer: 329120

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