Slush Eis incl. 100 Portionen, Frozen Cocktails & vieles mehr für Ihre Party (incl. Material)

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129,00 €
pro Show

Slush Eis Maschine mieten & vermieten - Slush Eis incl. 100 Portionen, Frozen Cocktails & vieles mehr für Ihre Party (incl. Material) in Gelsenkirchen
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Beschreibung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir die Firma JO - Events bieten Ihnen alles, was Sie für Ihre Veranstaltung brauchen.

Hier bieten wir Ihnen unser Slush Eis Maschine an.
Natürlich gibt es heutzutage nicht nur das einfache Slush Eis in verschiedenen Farben, sondern auch viele andere Möglichkeiten.
z.B. Frozen Cocktails, Frozen Joghurt

Natürlich bieten wir Ihnen alles, in den verschiedensten Geschmacksrichtungen.

Slush Eis Maschine 129,00€ incl. 100 Portionen
Behälter für 3 Sorten a 5L
Becher
Löffel Strohhalme
incl. Endreinigung



Der Preis bezieht sich auf den Tagespreis.
Folgetage werden gesondert berechnet, je nach Mietzeitraum berechnet.

Preis pro Tag
Preis pro Wochenende
Preis pro Woche

Gerne bieten wir Ihnen auch viele weiter Module wie z.B. Hüpfburgen, Funfood, Zelte, Marktstände, Licht-Technik, Dj´s........

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

mehr

Mietbedingungen

§ 1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche auch zukünftigen Verträge, die mit Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR , Bruchstrasse 30, 45327 Essen geschlossen werden.  

§ 2 Reservierung / Bindung an den Vertrag Wird zwischen dem Auftraggeber und Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR ein Vertrag geschlossen, so kann der Auftraggeber hiervon auch dann nicht zurücktreten, wenn die Veranstaltung aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, abgesagt werden sollte bzw. werden muß. Sollte die Absage so zeitig erfolgen, daß es möglich ist, eine Ersatzveranstaltung für den entsprechenden Zeitraum noch durchführen zu können, so reduziert sich der von dem Auftraggeber an Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR zu zahlende Betrag um die Vertragssumme, welche die Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR mit dem Ersatz für Auftraggeber, aushandeln konnte.  

§ 3 Haftung Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR/ Betriebsgefahr Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR übernimmt keine Haftung für die von den zur Verfügung gestellten Gegenstände ausgehende Betriebsgefahr. Sollte der Vertrag von Seiten der Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR nicht eingehalten werden können, weil sie unverschuldet an der Durchführung gehindert worden ist, so haftet Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR nicht für Ausfallschäden oder sonstige Folgeschäden, die dem Auftraggeber entstehen. Gleiches gilt für leicht pflichtwidriges Verhalten der Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR Veranstaltungsservice. Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR haftet grundsätzlich nicht für Mangelfolgeschäden. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen werden kann, bleibt die Haftung begrenzt auf den Vertragswert, also den Preis, den der Auftraggeber für die Durchführung der Veranstaltung an Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR zu zahlen hat.  

§ 4 Ergänzung Ergänzend geltend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR

Mietbedingungen  

§ 1 Zustand, Obhutspflichten  

1. Alle gemieteten Geräte werden in gutem, betriebssicherem Zustand übergeben. Der Mieter sollte beim Empfang den einwandfreien Zustand der Eventmodule prüfen. Hält er diesen nicht für vertragsgerecht, muß er dies sofort dem Vermieter anzeigen. Reklamationen, die erst nach Benutzung der Eventmodule gemeldet werden, kann der Vermieter nicht anerkennen.

2. Der Mieter muß dafür sorgen, daß die Mietgegenstände in einwandfreiem Zustand bleiben. Er muß deshalb das Mietobjekt sorgfältig aufbewahren und vor Witterung und Diebstahl schützen, unsachgemäße Behandlung, Verschmutzung usw. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten, wie Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten etc. Der Mieter haftet für das gemietete Material zu Neuwert.  

§ 2 Reparatur, Schadensersatz und Weitervermietung  

1. Weil der Vermieter bei Weitervermietung an andere Mieter die Gegenstände in gutem, betriebssicherem Zustand übergeben will und muß, möchte er etwaige Schäden selbst reparieren bzw. von ihm bekannten Fachleuten in Ordnung bringen lassen. Die Mieter  

dürfen deshalb ohne Zustimmung des Vermieters beschädigte Eventmodule weder selbst noch mit Hilfe von Dritten öffnen oder reparieren. Sie müssen dem Vermieter die Kosten der Reparatur oder der Neuanschaffung aber ersetzen.

2. Verloren gegangene oder unbrauchbar gewordene Gegenstände muß der Mieter dem Vermieter sofort nach Beendigung der Mietzeit zum Neupreis ersetzen.  

3. Mietobjekte dürfen nicht an Dritte weitervermietet oder verliehen werden. Weiterhin dürfen die vermieteten Gegenstände nur zu dem vereinbarten Zweck verwendet werden. AGB`s Allgemeine Geschäftsbedingungen Oliver Bartoszek & Jens Seidel GbR.

4. Die Mieter haben die Eventmodule sauber und in dem Zustand (z.B. verpackt) zurückzugeben, wie sie in Empfang genommen wurden, ansonsten kann der Vermieter Schadensersatz geltend machen. Bei Verschmutzung der Eventmodule werden Reinigungskosten berechnet.  

§ 3 Vorzeitige Rückgabe, Überschreitung der Mietzeit  

1. Gibt der Mieter die Eventmodule vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, behält der Vermieter den Anspruch auf die Miete auch für die restliche Mietzeit. Der Mieter kann bereits gezahlte anteilige Miete nicht zurückverlangen.

2. Überschreitet der Mieter die Mietzeit haftet er für den daraus entstandenen Schaden in vollem Umfang. Als Mietzeitüberschreitung gilt auch die Zeit, die erforderlich ist, um Schäden zu reparieren bzw., Eventmodule wiederzubeschaffen, wenn diese Maßnahmen durch ein Verschulden des Mieters erforderlich wurden. Dies gilt auch für die zur Reinigung verschmutzter Eventmodule notwendige Zeit. Der Vermieter kann seinen Schaden pauschal berechnen, und zwar - bei tageweiser Vermietung mit 20% des Tagesmietpreises bei bis zu zweistündiger Verspätung, 50% des Tagesmietpreises bei bis zu fünfstündiger Verspätung und mit dem vollen Tagesmietpreis bei mehr als fünfstündiger Verspätung. Wird die Mietsache mehr als einen Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben, kann für jeden angefangenen Tag der volle Tagessatz berechnet werden. Durch verspätete Rückgabe oder Beschädigung der Eventmodule die durch den Mieter entstanden sind, haftet der Mieter im vollen Umfang gegenüber dem Vermieter, sprich Nutzungsausfall für die darauffolgende Tage.  

3. Der Vermieter darf einen darüber hinausgehenden Schadensersatz verlangen, muß dann aber den Schaden konkret nachweisen. Der Mieter braucht nur einen geringeren Schadensersatz zu leisten, wenn er nachweisen kann, daß dem Vermieter ein Schaden nicht in der verlangten Höhe entstanden ist.  

§ 4 Haftung des Vermieters, Betriebsgefahr Der Vermieter nimmt keine Haftung für die vom vermieteten Gegenstand ausgehende Betriebsgefahr und für eventuelle Schäden, die durch den Ausfall des Mietobjektes entstehen. Er weist den Mieter darauf hin, daß er selbst für etwaige Vorsichtsmaßnahmen sorgen muß. Dies gilt besonderes für elektrische Geräte. Diese dürfen bei Feuchtigkeit nicht betrieben werden. Vom Mieter muß eine Aufsichtsperson pro Eventmodul bzw. Bedienungspersonal gestellt werden, solange der Mietgegenstand in Betrieb ist. Sollte der Vermieter unabhängig vom vorigen Haftungsausschluß dennoch in die Haftung gelangen, so haftet er nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig / grob pflichtwidrig verursachte Schäden. Für Mangelfolgeschäden wird nicht gehaftet. Die Haftungssumme beschränkt sich maximal auf den Mietwert.  

§ 5 Benutzerordnung Für jedes geliehene Eventmodul gilt die Betriebsanleitung. Diese beinhaltet die Regel für Auf- und Abbau der Eventmodule sowie die Betreuung dieser während der Inbetriebnahme. Diese ist unbedingt einzuhalten!  

§ 6 Ausweis, Kaution, Mietzahlung Bei Aushändigung der gemieteten Eventmodule muß der Mieter sich ausweisen und eine Kaution in angemessener Höhe hinterlegen (nach Absprache). Die Kaution wird erstattet, wenn die Mietsache pünktlich und in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben wird. Ansonsten kann eine Berechnung mit einem etwaigen Schadensersatzanspruch erfolgen. 

Standort

45894 Gelsenkirchen
Deutschlandweite Lieferung möglich

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Vermieter

Oliver Bartoszek
(gewerblicher Vermieter)



Inserats-Nummer: 330339

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Bewertungen (5)

Gesamtbewertung
5,0 von 5,0
Abwicklung:
5,0 von 5,0
Mietartikel / Dienstleistung:
5,0 von 5,0
Preis-Leistungs-Verhältnis:
5,0 von 5,0
von  am 03.07.2023
5,0 von 5,0
Der Kontakt war super nett und die Abholung und Rückgabe lief einwandfrei. Auch Bedienung war kinderleicht und auf der Firmenparty war die Slushmaschine mit Abstand am beliebtesten. Kann ich nur weiterempfehlen.
von  am 20.06.2023
5,0 von 5,0
Sehr netter Kontakt. Alles TipTop. Gerne wieder...
von  am 12.06.2023
5,0 von 5,0
Vom Angebot bis hin zur Rückgabe verlief alles reibungslos und unkompliziert. Das Slusheis war sehr lecker und der Hit auf unserer Veranstaltung. Absolut empfehlenswert!
von  am 23.05.2022
5,0 von 5,0
Sehr netter Kontakt, reibungslose Abwicklung. Die Slushmaschine war einwandfrei und der heiße Scheiß auf unserer Veranstaltung, absolut empfehlenswert! ????
von  am 06.09.2021
5,0 von 5,0
Toller Service! Da sich durch den Transport einige Dichtungen gelöst hatten und das Wasser auslief kontaktierte ich das Team und sie kamen innerhalb kürzester Zeit raus, um den Schaden zu beheben. Die Anlieferung und Abholung erfolgte pünktlich. Die Slusheis-Maschine war der Hit auf dem Kindergeburtstag!
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