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Mit freundlichen Grüßen
Ihr mietmeile.de - Team
Beschreibung
Die Verfügbarkeit des absenkbaren Anhängers kann auf www.trailer-swarm.de eingesehen werden. Ebenfalls ist eine direkte Buchung möglich.
Hochwertiger Absenkanhänger / Motorradanhänger zur Miete, der auch ohne Anhängerführerschein (BE) angehängt werden darf. Die aktuellen rechtlichen Bestimmungen sind hierbei durch den Mieter zu beachten.
Hauptsächlich wird dieser Anhänger als Motorradanhänger genutzt. Selbstverständlich können auch andere Gerätschaften damit transportiert werden.
Der Anhänger ist ungebremst und hat eine zulässige Gesamtmasse von 750 kg (die Nutzlast ist entsprechend zu beachten). Die Plattform lässt sich hydraulisch absenken, sodass die Ladung mit einem geringen Anfahr-/Auffahrwinkel aufgeladen werden kann.
Der Anhänger ist bereits mit 3 mechanischen Radsicherungen ("Motorradwippen") ausgestattet, sodass du kinderleicht dein Motorrad oder Roller an den Zielort transportieren kannst. Die Motorradwippen sind fest verbaut, um das Auffahren und Positionieren des Motorrads auf dem Anhänger so einfach wie möglich zu gestalten, ohne das die Wippe verrutscht.
Der Anhänger ist mit einer Deichselbox ausgestattet, in der Du 1 Set Spanngurte für den sicheren Transport deines Motorrades findest.
Weiterhin ist der Anhänger mit einem Kupplungsschloss ausgestattet, sodass er sicher abgestellt werden kann.
Gesamtgewicht 750 kg
Nutzlast 478 kg (z.B. bis zu 3 Roller und Motorräder)
Leergewicht 272 kg
Innenmaß 2460 x 1585 x 0 mm
Gesamtlänge 3680 mm
Gesamtbreite 2155 mm
Ladelänge 2460 mm
Material Rahmen Stahl
Räder 165/70R13
Absenkmechanik manuelle, hydraulische Handpumpe
Stecker 13-polig
Bremse ungebremst
Anzahl Achse(n) 1
Mietpreise für den Absenkanhänger:
Bereits ab EUR 25.00 pro Tag (je nach Mietdauer).
Alle km inklusive.
Der Anhänger ist GPS-überwacht.
Die Anhänger stehen an unseren Standorten in Freimann & Großhadern.
Mietbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Anwendungsbereich der AGB
Trailer Swarm Florian Hofmann & Florian Stein GbR (nachfolgend „TS” genannt), Am Ährenfeld 11, 81375 München, hello@trailer-swarm.de, http://www.trailer-swarm.de, vermietet Anhänger im Sinne eines Anhängersharing-Modells.
TS vermietet innerhalb eines definierten Geschäftsgebietes je nach bestehender Verfügbarkeit Anhänger an Kunden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Anmietung von TS-Anhängern (Einzelmietvertrag).
TS behält sich das Recht vor, angemessene Änderungen den AGBs vorzunehmen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als TS ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Gegenbestätigungen, Gegenangebote oder sonstigen Bezugnahmen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird widersprochen.
§2 Begriffe
„Kunde“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft, die einen gültigen Einzelmietvertrag mit TS abgeschlossen hat.
„Rückgabebereich” ist das Gebiet, in dessen Grenzen der TS-Anhänger zurückgegeben werden kann.
Als „gültige Fahrerlaubnis“ werden europäische Führerscheine aus der Europäischen Union (EU) und/oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) akzeptiert. Nicht-EU/EWR-Führerscheine werden nur in Verbindung mit einem internationalen Führerschein oder einer beglaubigten Übersetzung des nationalen Führerscheins in die deutsche oder englische Sprache sowie einem Nachweis der Einreise in die EU/den EWR akzeptiert.
§3 Vertragsschluss
Für die Buchung eines Anhängers und damit für den Abschluss eines Einzelmietvertrages ist die Vervollständigung der Daten erforderlich. Dazu muss der Kunde die Daten bei Buchung an TS übermitteln.
Es müssen hierzu auch Angaben zum Führerschein gemacht werden.
Die Verträge werden in deutscher Sprache geschlossen.
§4 Allgemeine Pflichten, Verbote sowie Rechte
Der Kunde ist verpflichtet,
a) seine Namens-, Adress-, Kommunikationsverbindungs-, Führerschein- und Zahlungsdaten wahrheitsgemäß zu erfassen und auf dem aktuellen Stand zu Für Schäden und Folgeschäden, die aufgrund veralteter oder falscher Kundendaten entstehen, haftet der Kunde, es sei denn, er hat die Fehlerhaftigkeit der Daten nicht zu vertreten. Sollten entsprechende Daten nachweislich nicht aktuell sein, darf TS vom Vertrag zurücktreten,
b) bei entstandenen Schäden (eigen- und fremdverschulden) zur Schadendokumentation Bildaufnahmen zu fertigen und TS per E-Mail an schaden@trailer-swarm.de zur Verfügung zu stellen,
c) sämtliche anzufertigende Bildaufnahmen (z.B. Führerschein und Anhänger zu Beginn sowie zum Ende des Ausleihvorgangs und zur Schadendokumentation) ordnungsgemäß aufzunehmen und TS nur solche Bilder bzw. Dokumente zur Verfügung zu stellen, auf denen der abgelichtete Gegenstand und etwaige Schäden einwandfrei lesbarerkennbar sind,
d) den genutzten Anhänger von TS pfleglich, schonend und sachgemäß zu behandeln, insbesondere die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Zuladung und Geschwindigkeit zu beachten,
e) Schäden, grobe Verschmutzungen oder erkennbare Mängel an einem gemieteten Anhänger, insbesondere solche, welche die Fahrtauglichkeit oder Verkehrssicherheit beeinträchtigen, TS unverzüglich mitzuteilen,
f) den genutzten Anhänger von TS gegen Diebstahl zu sichern und verkehrssicher abzustellen. Dies beinhaltet einen sicheren Abstellort, die Nutzung des Kupplungsschlosses, sobald der Hänger abgestellt wird sowie die Nutzung von Unterlegkeilen, um den Anhänger gegen Wegrollen zu sichern,
g) vor Antritt der Fahrt den Anhänger auf offensichtliche Mängel zu prüfen, den Reifendruck zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde vor Fahrtantritt einen Lichttest durchzuführen, um eine verkehrssichere Beleuchtung des Hängers zu gewährleisten. Befindet sich ein Anhänger in erkennbar verkehrsunsicherem Zustand, so darf er nicht benutzt werden und TS ist darüber umgehend zu informieren,
h) alle gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Anhängers von TS, insbesondere aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung, zu erfüllen, soweit sie nicht ausdrücklich von TS übernommen werden.
Dem Kunden ist es untersagt,
a) Anhänger von TS weiterzuvermieten,
b) Anhänger von TS für rechtswidrige Zwecke zu verwenden oder gefährliche Stoffe im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) zu transportieren,
c) ohne Rücksprache mit TS an Anhängern von TS Reparaturen oder Umbauten auszuführen oder ausführen zu lassen,
d) Anhänger von TS quer zur Fahrbahn oder entgegen gesetzlicher Vorschriften zu parken,
e) mit Anhängern von TS mit Aufbauten (z. Planenanhänger, Kofferanhänger, etc.) in Tiefgaragen, Parkhäuser oder vergleichbare Gebäude mit begrenzter Einfahrthöhe, einzufahren.
f) den Anhänger von TS unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol zu führen.
§5 Fahrberechtigung
Die Berechtigung zur Nutzung der Anhänger von TS setzt immer eine während der gesamten Dauer der Fahrt für den jeweiligen Anhänger gültige Fahrerlaubnis voraus. Der Kunde ist dazu verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Ansprüche des Kunden gegen TS aufgrund einer fehlenden oder nicht-gültigen Fahrerlaubnis sind ausgeschlossen.
Grundsätzlich berechtigt ein Einzelmietvertrag nur den bei TS hinterlegten Mieter zur Fahrt. TS gestattet dem Kunden jedoch, von dem Kunden unter Beachtung der Sorgfaltspflichten ausgewählte Dritte mit der Fahrt zu beauftragen. Im Schadensfall haftet der registrierte Mieter nach den Bestimmungen dieses Vertrages, unabhängig davon, ob er selbst oder der beauftragte Dritte die Fahrt durchgeführt hat. Bei Beauftragung Dritter zur Fahrt ist der Kunde verpflichtet, sich vor Fahrtbeginn vom Vorliegen einer gültigen Fahrerlaubnis des Beauftragten sowie dessen Fahrtüchtigkeit zu überzeugen.
Die Berechtigung zur Fahrt steht unter dem Vorbehalt der Beachtung der gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Ge- und Verbote, der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung sowie der vertraglichen Pflichten.
Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung für Anhänger von TS für die Dauer des Verlustes oder Entzuges. Dasselbe gilt für die Dauer eines Fahrverbotes. Kunden haben die Entziehung oder Einschränkungen ihrer Fahrerlaubnis, wirksam werdende Fahrverbote oder eine vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme ihres Führerscheins unverzüglich an TS zu melden.
§6 Ausleihe, Rückgabe und Rückgabebereich
Für die Ausleihe und Rückgabe ist der von TS vorgegebene Prozess einzuhalten.
Jedem Anhänger von TS ist ein Rückgabebereich zugeordnet, in welchem ein gemieteter Anhänger zurückgegeben werden muss. Der Rückgabebereich eines Anhängers wird im Vorfeld mitgeteilt. Außerhalb des Rückgabebereichs ist die Rückgabe eines Anhängers nicht möglich. Im Rückgabebereich ist der Anhänger nebst Zubehör ordnungsgemäß und nach Maßgabe der anwendbaren Straßenverkehrsvorschriften entsprechend wahlweise auf einem von TS bereitgestellten, besonders gekennzeichneten Stellplatz oder, sofern dort das Parken des Anhängers zulässig ist, auf einem nicht gebührenpflichtigen Parkplatz des öffentlichen Verkehrsraumes abzustellen.
Der Kunde darf die Miete nicht auf Privat- oder Firmengelände (z.B. Parkhäuser, Hinterhöfe, etc.) beenden, soweit diese nicht ausdrücklich als TS-Parkplätze ausgewiesen sind. Das Verbot gilt auch für Kundenparkplätze von Einkaufszentren, Supermärkten, Restaurants etc. sowie für Parkplätze von Universitäten und ähnlichen Einrichtungen. Der TS Anhänger muss jederzeit für jedermann zugänglich sein. Die Miete darf auch nicht auf Flächen mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung beendet werden. Dies gilt auch für Verkehrsverbote, die bereits angeordnet, aber zeitlich noch nicht gültig sind (z.B. temporäre Parkverbote wegen Veranstaltungen oder Umzügen). Der Kunde verpflichtet sich alle entstehenden Schäden in diesem Zusammenhang unverzüglich zu begleichen und TS von diesen freizustellen. Der Mieter berechtigt TS, dass TS im Falle einer Ermittlung durch die Polizei, Versicherungen oder anderer Dritte, die Daten des Mieters an die entsprechende Partei weitergeben darf. Dieser Anspruch gilt so lange, bis für eine neue Buchung der Anhänger vom abgestellten Platz entfernt wird. Sodann geht die Haftung auf den nächsten Kunden über.
Der Kunde muss
a) sich vergewissern, dass der Anhänger gegen Wegrollen gesichert ist,
b) die Diebstahlsicherung an der Kupplung anbringen und prüfen, dass das Schloss verriegelt ist und die Zahlenkombination nicht dem Öffnungscode entspricht,
c) dafür Sorge tragen, dass die Ladefläche des Anhängers bei der Rückgabe in einem besenreinen Zustand ist und Abfälle oder Gegenstände jeglicher Art nicht zurückgelassen werden,
d) sämtliches Zubehör, wie Spanngurte in der dafür vorgesehenen Box am Hänger verstaut ist.
Im Falle eines Unfalls, durch den der Anhänger nicht mehr fortbewegt werden kann, endet die Miete spätestens mit der Übergabe des Anhängers an das Abschleppunternehmen.
§7 Buchung, Stornierung, Überziehung des Buchungszeitraums
Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag. Jede Buchung kann, sofern der Anhänger nicht anderweitig gebucht ist, verlängert werden. Hierzu muss TS per E-Mail kontaktiert werden. Der Kunde wird dort über die fälligen Entgelte informiert.
Jede Buchung kann jederzeit vor Mietbeginn storniert werden. Bei Stornierung einer Buchung können Entgelte fällig werden. Die entsprechenden Stornierungsbedingungen und Entgelte sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen.
Wird ein gebuchter Anhänger nicht genutzt, werden die Mietgebühren dennoch in voller Höhe berechnet. Dies gilt nicht, wenn die Anhängernutzung aus Gründen, die TS zu vertreten hat, nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Gibt ein Kunde den gemieteten Anhänger nicht spätestens zum Ende des gebuchten oder ggf. verlängerten Mietzeitraums im entsprechenden Rückgabebereich zurück und hat er den ursprünglich gebuchten Mietzeitraum nicht verlängert oder ggf. um einen weiteren Zeitraum verlängert, so wird ein erhöhtes Nutzungsentgelt je angebrochener Stunde gemäß der Preisliste fällig. Beträgt die verspätete Rückgabe 4 Stunden oder mehr oder gibt ein Kunde den Anhänger nicht im vorgesehenen Rückgabebereich oder in einem nicht ordentlichen Zustand zurück, so wird ein erhöhtes Nutzungsentgelt laut Preisliste fällig. Übersteigt der Aufwand der Rückführung des Anhängers in den Rückgabebereich die Pauschale, so wird dem Kunden der tatsächliche Aufwand berechnet.
Dauert die Überziehung des Buchungszeitraums 6 Stunden oder mehr, so ist TS berechtigt, den Anhänger in den Rückgabebereich zu überführen. Für die Überführung wird ein Entgelt gemäß der Preisliste fällig. Befinden sich am Anhänger oder auf dessen Ladefläche Gegenstände, so ist TS berechtigt, diese zu entfernen. Für die Entfernung der Gegenstände und ggf. Reinigung der Ladefläche wird ein Entgelt gemäß der Preisliste fällig.
§8 Spezialangebote
Über die von TS ausgegebenen Spezialangebote gelten nur für den angebotenen Zeitraum, im Rahmen der Kapazität und bei Einhaltung weiterer Angebotsvoraussetzungen.
Spezialangebote können nicht miteinander kombiniert werden, soweit dies nicht jeweils ausdrücklich zugelassen ist.
§9 Preise
Für die Nutzung der Anhänger gelten die Preise, die im Vorfeld mit TS verhandelt wurden.
§10 Zahlungsbedingungen und Abrechnungskonto
Um TS Anhänger buchen zu können, muss der Kunde im Vorfeld den kompletten Betrag bezahlen. Die Zahlungsmöglichkeiten werden bei Buchung verhandelt.
§11 Unfälle und Schäden
Nach einem Unfall, Brand, Diebstahl sowie sonstigem Ereignis, bei dem ein Dritter beteiligt ist, hat der Kunde unverzüglich die Polizei zur Schadenaufnahme zu verständigen. Der Kunde darf sich erst nach der polizeilichen Aufnahme entfernen. Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme, hat der Kunde dies unverzüglich TS mitzuteilen und das weitere Vorgehen mit TS abzustimmen.
Sofern der Anhänger noch in einem verkehrssicheren und fahrtauglichen Zustand ist, ist er anschließend im entsprechenden Rückgabebereich zurückzugeben und der Schaden zu melden. Ist der Anhänger nicht in einem verkehrssicheren und fahrtauglichen Zustand, so ist der Pannenservice zu verständigen. Die Kontaktdaten des Pannendienstes sind bei TS anzufragen.
Im Falle des Eintritts eines genannten Ereignisses muss der Kunde TS einen vollständigen Bericht vorlegen. Der Bericht muss eine Schilderung des Schadenshergangs, Name und Anschrift der beteiligten Personen sowie Name und Anschrift etwaiger Zeugen enthalten. Im Falle eines Unfalls mit einem zugelassenen Fahrzeug ist das Kennzeichen sowie Haftpflichtversicherung des Unfallgegners aufzunehmen.
Alle sonstigen Schäden sind im Rahmen des Ausleih- oder Rückgabeprozesses zu melden. Auf Anfordern von TS sind weitere Angaben zum Schadenereignis zu machen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich ein Schuldanerkenntnis zu erteilen oder durch sonstige Äußerungen, Zugeständnisse oder gar Zahlungen einer Regulierung des Schadensfalles durch die für den Mietanhänger abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorzugreifen.
Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem TS Anhänger stehen TS zu. Sind derartige Leistungen an den Kunden geflossen, muss er sie unaufgefordert und unverzüglich an TS weiterleiten.
Für den Fall von Schäden aufgrund von Unfall, Brand, Diebstahl oder aufgrund eines sonstigen Ereignisses kann TS eine Kaution in angemessener Höhe verlangen. Ob TS eine Kaution verlangt, in welcher Höhe die Kaution zu leisten und bis wann sie an den Kunden zurückzuzahlen ist, ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. TS behält sich vor, die Kaution länger einzubehalten, um den Zustand oder Schäden am Anhänger zu prüfen und aus der Miete entstandene Versicherungsfälle abzuwickeln.
§12 Ersatzleistung
Sollte ein gebuchter Anhänger nicht zur Verfügung stehen, darf TS dem Kunden einen vergleichbaren Anhänger zur Verfügung stellen. Ist dies nicht möglich, so ist TS berechtigt, die Bestellung rückabzuwickeln. In diesem Fall erhält der Kunde eine etwaige Mietvorauszahlung zurück. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, außer wenn der Anhänger dem Kunden wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch TS nicht zur Verfügung steht.
§13 Auslandsfahrten
Beabsichtigt der Kunde mit dem Anhänger eine Fahrt außerhalb Deutschlands, so muss dies vor Antritt der Fahrt von TS in Textform genehmigt werden. Hierfür ist an TS eine Anfrage in Textform zu richten. TS ist berechtigt, vom Kunden für Auslandsfahrten eine zusätzliche Kaution und Gebühren zu verlangen. TS ist zudem berechtigt, die Auslandsfahrt zu verweigern.
§14 Haftung des Kunden
Die Anhänger von TS sind haftpflichtversichert.
Der Kunde haftet für Schäden am Anhänger sowie Zubehör in voller Höhe. Der Kunde kann die Haftung je Schadenfall gegen Entgelt verringern. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden oder Verletzung von Vertragspflichten, die grob fahrlässig oder vorsätzlich entstanden sind. Die Haftungsbeschränkung gilt zudem nicht, wenn der Fahrer des Zugfahrzeugs, mit dem der Anhänger gezogen wird, nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis oder fahruntüchtig ist. Die Haftungsbeschränkung gilt weiter nicht, wenn ein unberechtigter Fahrer das Zugfahrzeug, mit dem der Anhänger gezogen wird, führt. Unberechtigter Fahrer ist nicht, wer nach § 5 Nr. 2 vom Kunden mit der Fahrt beauftragt ist, eine erforderliche Fahrerlaubnis besitzt oder fahrtüchtig ist. Die Haftungsreduzierung gilt auch nicht, wenn sich der Fahrer unerlaubt im Sinne des StGB vom Unfallort entfernt, soweit die berechtigten Interessen von TS an der Feststellung des Schadenfalles generell beeinträchtigt wurden, es sei denn die Pflichtverletzung erfolgte nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
Die Haftungsbeschränkung gilt weiter nicht, wenn der Kunde oder ein Fahrer, der nach § 5 (2) mit der Fahrt beauftragt ist, gegen § 4 (2) f) verstößt.
Der Kunde haftet für Schäden, die aufgrund eines vom Kunden zumindest fahrlässig mitverschuldeten Diebstahls des Anhängers entstehen, in voller Höhe.
Nach erfolgter Rückgabe des Anhängers haftet der Kunde bei Diebstahl des Anhängers, wenn er die Diebstahlsicherung nicht ordnungsgemäß am Anhänger angebracht hat. Die Beweislast liegt beim Kunden.
Der Kunde haftet für sämtliche Verkehrs- und Ordnungsvergehen in voller Höhe, die durch ihn verursacht werden.
Der Kunde haftet für alle erkennbaren Schäden am Anhänger, die nicht vor Beginn, es sei denn er kann nachträglich beweisen, dass diese nicht durch ihn verursacht wurden.
§15 Haftung von TS, Gewährleistung
TS haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorgaben für Mängel, für deren Abwesenheit TS eine Garantie übernommen hat oder falls es Mängel arglistig verschwiegen hat. Auch die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz oder wenn es zu einer zumindest fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit kommt, bleibt von den nachfolgenden Haftungsausschlüssen und -begrenzungen unberührt.
Hat TS keine Garantie übernommen und keinen Mangel verschwiegen, haftet TS bei eigener leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder der seiner Erfüllungsgehilfen bei Sach- und Vermögensschäden aufgrund von Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von TS für Sach- und Vermögensschäden bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Insbesondere haftet TS außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Einnahmeausfälle oder entgangenen Gewinn des Kunden.
TS ist nicht verpflichtet, Gegenstände, die im oder am Anhänger zurückgelassen werden, aufzubewahren. TS haftet nicht für die Verschlechterung oder den Untergang zurückgelassener Gegenstände, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von TS.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch für außervertragliche Ansprüche.
TS haftet nicht und ist nicht zur Rückzahlung des Mietpreises verpflichtet, wenn der Kunde einen gemieteten Anhänger – aus welchem Grund auch immer nicht nutzt oder aus einem von TS nicht zu vertretenden Grund nicht nutzen kann.
Die Beschaffenheit des jeweils gemieteten Anhängers ergibt sich aus dem Angebot gemäß der Webseite/Anzeigen-Portal. Es obliegt dem Kunden zu prüfen, ob der Anhänger für die gewünschten Zwecke geeignet ist.
§16 Fristlose Kündigung
TS kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Kunde
a) mit zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist;
b) seine Zahlungen allgemein einstellt;
c) bei der Buchung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb TS die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist;
d) trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrags nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt.
e) unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren ist;
Im Falle einer fristlosen Kündigung durch TS wird der Zugang zu TS Anhängern mit Zugang der Kündigung unmittelbar untersagt.
TS hat im Falle einer fristlosen Kündigung insbesondere folgende Rechte:
a) Anspruch auf sofortige Herausgabe des vom Kunden gerade genutzten TS Anhängers. Gibt der Kunde den TS Anhänger nicht unverzüglich zurück, so ist TS berechtigt, den TS Anhänger auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen;
b) Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Mietraten bis zur Rückgabe des TS Anhängers.
c) Anspruch auf Ersatz weiterer konkret entstandener Schäden.
§17 Datenschutz
TS ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Dem Kunden ist bekannt, dass die TS Anhänger per GPS überwacht werden.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass TS eine Bonitätsprüfung zur Wahrung berechtigter Interessen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes durchführt.
§18 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das zuständige Amtsgericht am Sitz von TS, sofern der Kunde Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§19 Wirksamkeit
Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Bestandteil des Vertrags geworden oder unwirksam, gilt § 306 BGB.
Sollte eine sonstige Bestimmung eines Vertrages oder eine später in ihn aufgenommene Bestimmung, welche keine Allgemeine Geschäftsbedingung ist, ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertrag herausstellen, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. Anstelle der nichtigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss des Vertrages bedacht hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart. Es ist dabei Wille der Vertragspartner, dass diese wirksamkeitserhaltene Regelung keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.
Abweichende Vereinbarungen zu diesen AGB bedürfen der Textform.
Es gilt deutsches Recht.
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