Polizeigitter, Hamburger Gitter, Demo Gitter 2,1m

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Absperrung mieten & vermieten - Polizeigitter, Hamburger Gitter, Demo Gitter 2,1m in Vilshofen
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Beschreibung

Polizeigitter, Hamburger Gitter, Demo Gitter 2,1m

Robustes Stahlgestell für besondere Einsatzbedingungen, aus Ø 33,7 mm Rundrohr verschweißt, seitlich am Gestell sind Haken und Verbindungsbügel angeschweißt, die ein Verbinden mehrerer Elemente ermöglichen, Fußteil ist klappbar und mit stabilem Gittereinsatz versehen, Abmaße: Höhe: 1,05 m, Tiefe: 1,00 m, Länge: 2,10 m.

Lieferung mit passender Vierkantrohr-Stapelpalette

Der Mietpreis ergibt sich pro Gitter und länge der Mietzeit.

Anlieferung und Abholung durch uns ist auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit möglich. 

Auf- und Abbau muss durch Kunden selbst geschehen. 

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Mietbedingungen

AGB für Equipmentvermietung

1. Auftrage nehmen wir nur zu den nachstehenden Bedingungen an und fuhren sie nur danach aus. Abweichende Erklarungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrucklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen bedurfen der Schriftform.

2. Uns erteilte Auftrage, auch bei fernmundlicher Ubermittlung oder mittels Fax oder per E-mail sind fur den Auftraggeber bindend, fur uns jedoch erst nach Auftragsbestatigung. Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestatigung. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, fuhren wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls bestatigen. Die gegenseitige Ubermittlung von Schriftstucken per Telefax oder E-mail genugt dem Erfordernis der Schriftform.

3. Der Rucktritt von erteilten und bestatigten Auftragen ist nur bis spatestens 6 Wochen vor der Veranstaltung moglich, danach jedoch sind 80% des Auftragswertes zu zahlen.

4. An unsere Angebote halten wir uns grundsatzlich mindestens 7 Tage gebunden.  

5. Wir verpflichten uns, uns erteilte Auftrage nach bestem Wissen und Gewissen unter Berucksichtigung uns bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regeln und dem Stand der Technik auszufuhren. Uns erteilte Informationen werden wir vertraulich behandeln, auch nach Erledigung des Einzelauftrages. Uns ubergebene Unterlagen werden nach Erledigung des Auftrages nach Wunsch an den Auftraggeber zuruckgegeben.

6. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Informationen zur Verfugung zu stellen, die eine ordnungsgemaße Ausfuhrung des Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen ermoglichen. Dies konnen sein: Grundrisse, technische Plane und Zeichnungen, Bestuhlungsplane, Flucht- und Rettungswegplane, Buhnen- und Beschallungsplane, Beleuchtungsplane, Energieanforderungen und Materiallisten. Zur Informationserteilung gehoren auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten. Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchfuhrung herausstellen sollte, dass die uns erteilten Informationen unzureichend sind, werden wir dies unverzuglich mitteilen. Sofern nichts anderes vereinbart, ist unser Auftraggeber verpflichtet, die von der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Arbeitskoordination (§ 6 BGV-A1)* durchzufuhren; fur Schaden die darauf beruhen, dass unser Auftraggeber diese Verpflichtung verletzt, haften wir nicht.

7. Fur die Veranstaltung notwendigen, technischen Einrichtungen mussen fur unsere Mitarbeiter jederzeit zuganglich sein. Schlussel, Passe oder andere Zugangsberechtigungen sind uns vor der Veranstaltung auszuhandigen.

8. Soweit uns Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter Dritter zur Planung oder Durchfuhrung des Auftrages zur Verfugung gestellt werden, sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeit und Arbeitsschutzvorschriften zu uberwachen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns uber besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort vor Aufnahme unserer Arbeiten rechtzeitig zu informieren.

9. Uns vom Auftraggeber zur Verfugung gestelltes Material, welcher Art auch immer, muss sich in dem Zustand befinden, dass es den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entspricht. Dies entbindet uns nicht von den notwendigen Prufungen vor Inbetriebnahme. Mangel an den Geraten sind dem Auftraggeber mitzuteilen.

10. Sollten Leistungen nach Vergutungs- und / oder Honorarsatzen berechnet werden, legen wir unserer Rechnung einen Leistungsnachweis bei. Widerspricht der Auftraggeber dem Inhalt des Leistungsnachweises nicht innerhalb von 10 Werktagen nach dessen Zugang, trifft ihn die Beweislast, dass unsere (Teil- )leistungen nicht erbracht worden sind. Wir behalten uns vor, nach Teilleistungen Abschlagsrechnungen zu erteilen, ebenfalls unter Beifugung eines Nachweises der erbrachten Teilleistungen.

11. Wir verpflichten uns, unsere Leistungen soweit wie moglich zu versichern und versichert zu halten. Wir haften nicht fur Vermogensschaden und / oder entgangenen Gewinn, die uber die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung hinausgehen. Wir haften nur fur grobe Fahrlassigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschrankung erstreckt sich auch auf Anspruche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind. Fur den Fall, dass wir aus von uns nicht zu vertretenden Grunden an der Auftragsdurchfuhrung gehindert sind, ist unser Auftraggeber zum Rucktritt berechtigt. Schadensersatzanspruche unseres Auftraggebers sind fur diesen Fall ausgeschlossen.

12. Die Energieversorgung muss den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entsprechen. Fur ausreichend Stromanschlusse in unmittelbarer Nahe der Technik hat der Auftraggeber Sorge zu tragen. Bei Schaden, die durch unsachgemaße Stromzufuhr entstehen, haftet der Auftraggeber, auch wenn der Aufbau der Gerate durch Personal der Firma Everlasting Entertainment UG erfolgt und uns ein fehlerhafter Stromanschluss vorgegeben wird.

13. Veranstaltungen sind vom Auftraggeber bei den zustandigen Behorden anzumelden. Notwendige Genehmigungen sind vom Auftraggeber einzuholen.

 

14. Alle entstehenden Gebuhren (GEMA, KSK, Sondernutzung, etc.) und zusatzlichen Kosten (Energieversorgung, Parkgebuhren, Sonderausweise, etc.), gehen zu Lasten des Auftraggebers.

15. Die Verpflegung und angemessene Unterkunft der Techniker, Kunstler, Musiker und anderem Personal muss gewahrleistet sein. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

16. Der Auftraggeber hat entliehene Gerate pfleglich zu behandeln und nur entsprechend unseren Anweisungen zu benutzen. Er haftet fur Beschadigungen oder Verlust und tragt alle Kosten die durch Reparatur oder Wiederbeschaffung anfallen.

17. Verkaufte Artikel bleiben bis zur vollstandigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum. Sie durfen weder weiter verkauft, noch verpfandet werden. Das Transportrisiko geht grundsatzlich zu Lasten des Kunden.

18. Unsere Rechnungen sind vor jeder Veranstaltung bzw. Lieferung netto ohne Abzug zahlbar. Maßgebend fur punktliche Zahlung ist der Zahlungseingang bei uns, und nicht die Zahlungserteilung. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, vom Mietvertrag zuruckzutreten und die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

19. Erfullungsort und Gerichtsstand fur alle Streitigkeiten ist Passau.

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der ubrigen Bestimmungen unberuhrt. Fur diesen Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die, die dem Vertragszweck am ehesten entspricht.

Standort

94474 Vilshofen

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Vermieter

Nicolas Nagel
(gewerblicher Vermieter)



Inserats-Nummer: 337105

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